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   BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B   

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BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B (https://dejure.org/2022,16965)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B (https://dejure.org/2022,16965)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - B 5 R 20/22 B (https://dejure.org/2022,16965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

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  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung 4.3.2022) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Hält das Gericht eines oder einige von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesen grundsätzlich anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einholen zu müssen (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 8) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung 4.3.2022) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung 4.3.2022) .
  • BSG, 10.08.2011 - B 5 RS 40/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtlicher Hinweis -

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Das Gesetz unterstellt vielmehr, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 10.8.2011 - B 5 RS 40/11 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 17.06.2019 - B 5 R 92/19 B

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang des § 73 Abs. 4 SGG (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 92/19 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 10.02.2022 - B 5 R 276/21 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Eingriffen an

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Die Forderung nach einem "ergänzenden Gutachten" bzw nach einem abschließenden Gutachten "von einem anderen Gutachter" bezeichnet schon keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO (vgl dazu zB BSG Beschluss vom 10.2.2022 - B 5 R 276/21 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 10.03.2022 - B 5 R 5/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Soweit der Kläger damit seinen Schriftsatz vom 4.10.2021 (Bl 483 LSG-Akte) in Bezug nehmen wollte, zeigt er nicht auf, dass er den dort enthaltenen Antrag bis zum Schluss aufrechterhalten oder das LSG den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergegeben habe (vgl dazu BSG Beschluss vom 10.3.2022 - B 5 R 5/22 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 06.10.2021 - B 5 R 211/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B
    Aber auch wenn solche Umstände vorliegen sollten, kann das mit einer Sachaufklärungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur mit Erfolg gerügt werden, wenn aufgezeigt wird, dass beim LSG mit entsprechend substantiierter Begründung ein Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens angebracht und bis zum Schluss aufrechterhalten worden ist (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 5 R 211/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK-SGG, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 50/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 15.6.2022) .
  • BSG, 14.12.2022 - B 5 R 147/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Macht ein Beteiligter einen Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , 2. Aufl 2022, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; s etwa Senatsbeschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 09.08.2022 - B 5 R 16/22 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Feststellung der relevanten tatsächlichen Umstände ist originäre Aufgabe der Tatsacheninstanzen; hierzu gehört insbesondere auch die Einordnung und Bewertung unterschiedlicher Gutachtensergebnisse (vgl BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 8) .
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